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Zwischen unbeglaubigten und beglaubigten/beeidigten Übersetzungen gibt es einen Unterschied in der Preisgestaltung. Die Gründe dafür werden im Folgenden erläutert.

Amtliche/beglaubigte Übersetzungen dienen zur Vorlage bei Behörden und Gerichten. Daher muss die Übersetzung sehr akkurat sein und nach bestimmten Regeln angefertigt werden.

Bei der Preisgestaltung spielen folgende 3 Faktoren eine wesentliche Rolle :

Umfang, Bearbeitungsdauer und Formatierungsaufwand.

In der Regel gibt es 3 gängige Berechnungsformen:

  • Pauschalpreis: Wenn die Wortzahl des gescannten Dokuments nicht genau ermittelt werden kann, viele Siegel und Stempel im Dokument vorhanden sind, der Formatierungsaufwand recht hoch ist, wird grob geschätzt und ein Pauschalpreis ermittelt.
  • Wortpreis: Bei Fließtexten wie z.B. Vertragstexten, bei denen die Wortzahl genau ermittelt werden kann, wird die Wortzahl mit dem Wortpreis multipliziert.
  • Mindestpauschale: Gilt für kurze Texte (häufig bei Urkunden wie Abschlussdiplomen).

Zuzüglich Versandkosten.

Warum sind beglaubigte Übersetzungen teurer? Unterschiede in der Preisgestaltung:

  • Die Übersetzung und der Ausgangstext sollten in Schriftbild und Format möglichst ähnlich sein, um der Behörde im Zielland den Vergleich zwischen Original und Übersetzung zu erleichtern. Das formatgetreue Arbeiten ist oft sehr zeitaufwendig.
  • Leerspalten und Streichungen sind zu markieren und zu kennzeichnen. Füllstriche und Klammern werden übernommen.
  • Behörden- und Gerichtsbezeichnungen werden beibehalten und in einer Anmerkung darunter übersetzt.
  • Alle angebrachten Gebührenmarken, Stempel und Dienstsiegel sind in der Regel in einer Anmerkung zu übersetzen.
  • Sämtliche Abkürzungen sind aufzulösen und zu übersetzen. Ist dies nicht möglich, so ist in einer Anmerkung darauf hinzuweisen.
  • Schreibfehler im Ausgangstext, soweit sie in der Übersetzung in der Originalschreibweise wiedergegeben werden sollen, sind nicht zu korrigieren. Es sollte jedoch in einer Anmerkung darauf hingewiesen werden.
  • Jede Art von Abweichung muss vom Übersetzer entsprechend vermerkt werden.
  • Um die Qualifikation des beeidigten Übersetzers eines Oberlandesgerichts zu erlangen, ist eine spezielle Fortbildung erforderlich.

Beglaubigte Übersetzungen für die Sprachkombination Englisch-Deutsch fertige ich für Sie unter anderem von folgenden Dokumenten an:

– Geburtsurkunde

– Heiratsurkunde

– Ehefähigkeitszeugnis

– Scheidungsurkunde

– Meldebescheinigung

– Einbürgerungsurkunde

– Reisepass

– Empfehlungsschreiben

– Arbeitszeugnis

– Führerschein

– Zeugnis

– Bachelor-Urkunde

– Master-Urkunde

– Diplomurkunde

– Abschlusszeugnis

– Führungszeugnis

– Kontoauszug

– Rechnung

– Mietvertrag

– Handelsregistereintrag

– Firmenverträge

und vieles mehr.

Wenn Sie weitere Fragen zu den Preisen haben oder ein unverbindliches Angebot einholen möchten, rufen Sie mich gerne an, kontaktieren Sie mich über meine Website oder schreiben Sie mir eine E-Mail.