Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung aus dem Englischen ins Deutsche oder aus dem Deutschen ins Englische zur Vorlage bei einer Behörde oder einem Gericht in Nordrhein-Westfalen? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Als vom Oberlandesgericht Hamm ermächtigte Übersetzerin für das Sprachenpaar Englisch-Deutsch bin ich Fachfrau im Übersetzen von Urkunden jeglicher Art, Zeugnisse, Handelsregistereinträge, Verträge, Führerscheine, etc. Meine Übersetzungen gelten nicht nur in Nordrhein-Westfalen, Sie können sie deutschlandweit für behördliche Zwecke nutzen. Ich kooperiere mit dem Kommunalen Integrationszentrum, Kreis Olpe, den hiesigen Behörden, einschließlich der Polizei. Falls eine Überbeglaubigung meiner Unterschrift benötigt wird, ist dies kein Problem, da meine Unterschrift beim Landgericht Siegen hinterlegt ist.
In der Regel muss die Übersetzung aller Unterlagen, die Behörden, Ämtern oder Gerichten vorgelegt werden sollen, eine beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzung sein und folglich von einem ermächtigten Übersetzer angefertigt werden. Falls Sie diesbezüglich Zweifel haben sollten, konsultieren Sie bitte die entsprechende Behörde und fragen Sie nach, ob es einer beglaubigten Übersetzung bedarf und auch, ob ihr Dokument eine Apostille benötigt, die ebenfalls übersetzt werden muss. Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Führungszeugnisse, Testamente, Zeugnisse, Hochschulabschlüsse, etc. benötigen meist eine amtliche/beglaubigte Übersetzung, die von einem ermächtigten Übersetzer angefertigt wird. Gerne unterbreite ich Ihnen nach Einsicht des zu übersetzenden Dokuments ein Angebot. Dieses Angebot ist in jedem Fall unverbindlich.
Grundsätzlich benötige ich für die Übersetzungen eine digitale Kopie (PDF) des entsprechenden Dokuments. Gerne können Sie dies bequem auf meiner Webseite unter Kontakt hochladen oder Sie schicken mir einen Scan per E-Mail. Die angerfertigte beglaubigte Übersetzung erhalten Sie bequem per Post. Bei Kunden aus dem Kreis Olpe, Gummersbach oder Siegen besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre fertigen Unterlagen persönlich abholen, was in sehr dringenden Angelegenheiten ganz hilfreich sein kann. Zusätzlich erhalten Sie einen Scan der beglaubigten Übersetzung per E-Mail. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Neben meiner Tätigkeit als ermächtigte Übersetzerin, bin ich auch als Kommunaldolmetscherin tätig und unterstütze Sie sehr gerne bei Terminen bei Behörden, Ämtern, Kindergärten, Schulen oder der Polizei. Zusammen überwinden wir alle Sprachbarrieren.
Unter den folgenden Links können Sie mich im Internet finden:
- https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/anschriften/dolmetscher__u_uebersetzer/index.php
- https://suche.bdue.de/
- https://business.google.com/dashboard/l/07365125928255891475?gmbsrc=ww-ww-ot-gs-z-gmb-l-z-h~z-ogb-u
Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
(Picture by Jennifer Bieker)