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Zwecks Vereinfachung des globalen Rechtsverkehrs wurde die Nutzung der Apostille, auch „Haager Apostille“ genannt, 1961 während der Haager Konferenz beschlossen. Ausländische amtliche Dokumente (z. B Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden etc.) sind durch die Apostille von der Legalisation befreit. Anhand einer Apostille wird die Echtheit eines Dokuments, einer Unterschrift oder eines Stempels beglaubigt. Sie stellt also eine Beglaubigungsform für internationale amtliche Dokumente dar und hilft ausländischen Behörden bei der Anerkennung von Dokumenten. Die Erteilung einer Apostille für deutsche Urkunden erfolgt durch eine dazu bestimmte deutsche Behörde. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Behörde, wo Sie die entsprechende Apostille einholen können. Fast alle europäischen Länder sind Mitglieder des Haager Übereinkommens sowie China, Australien, Indien, Kanada, Japan und die USA.

Die Apostille befindet sich auf dem Dokument oder auf dessen Rückseite und enthält folgende Angaben:

  • Echtheit des Siegels bzw. Stempels, mit dem die Urkunde versehen wurde
  • Echtheit der Unterschrift
  • Eigenschaft bzw. Position des Unterzeichners

Bitte erkundigen Sie sich bei der örtlichen Behörde, ob Ihre Urkunde für die ausländische Zielbehörde eine Apostille benötigt und wo diese ausgestellt wird. Weitere Informationen zur Apsotille finden Sie unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/-/606802

Als eine in Nordrhein-Westfalen ermächtigte Diplom-Übersetzerin (vereidigter Übersetzer, beglaubigter Übersetzer, beeidigter Übersetzer, Urkundenübersetzer, amtlich anerkannter Übersetzer) eignen sich meine Übersetzungen zur Vorlage bei Gerichten oder Behörden. Meine Übersetzungen sind bundesweit gültig. Als ermächtigte Übersetzerin bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin, wenn es um amtliche Übersetzungen für Behörden oder Gerichte geht.

Als Urkundenübersetzerin bin ich die optimale Wahl, wenn es um die Übersetzung Ihrer persönlichen Dokumente und Urkunden geht. Kontaktieren Sie mich gerne bei Bedarf (info@englisch-uebersetzer.com) oder laden Sie Ihre Dokumente direkt auf meiner Webseite hoch und ich werde mich umgehend mit einem unverbindlichen Angebot bei Ihnen melden.